Der Sommer steht bereits in den Startlöchern und auch die großen Schulferien sind nicht mehr weit. Viele zieht es gerade in dieser Zeit besonders in die ruhigeren Alpen, wo unberührte Natur und klare Bergseen warten. In unserem „Reise-Radar: Alpen“ geben wir Ihnen einen Überblick für den Urlaub in Österreich & Schweiz.
Die Einreise in die Alpen-Länder
Bereits seit Mitte April sind touristische Reisen in die Schweiz wieder möglich. Unabhängig vom Einreiseweg müssen im Vorfeld die Kontaktdaten elektronisch im Einreiseformular hinterlegt werden. Zudem muss vor Reiseantritt geprüft werden, ob der eigene Wohnort in einem Risikogebiet aus Sicht der Schweiz liegt.
Zum aktuellen Zeitpunkt (25.05.2021) sind die Bundesländer Sachsen und Thüringen noch als Risikogebiet gelistet – der aktuelle Status kann dieser Webseite entnommen werden. Sollte der eigene Wohnort im Risikogebiet liegen, so müssen Sie sich vor Reiseantritt bei der kantonalen Behörde melden und 10 Tage in Quarantäne begeben. Mit einem negativen PCR-Test kann dieser Zeitraum jedoch ab dem siebten Tag verkürzt werden.
Die Alpen in Österreich sind seit dem 19. Mai wieder für Touristen zu erreichen. Grundlage hierfür ist die ECDC-Karte der Europäischen Union. Einwohner aus grünen und gelben Gebieten können ohne weitere Auflage einreisen.
Sollte sich der eigene Wohnort in einer roten Zone befinden, so werden ein negativer PCR-Test, eine Corona-Impfung (mit mindestens 22 Tagen zwischen Impfung und Einreise) oder eine überstandene Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate zur Voraussetzung. In allen Fällen müssen Sie die Nachweise während der gesamten Reisezeit mit sich führen.
Die Rückkehr nach Deutschland
Wer vom Urlaub aus Österreich oder der Schweiz zurückkehrt, reist nach aktueller Einstufung (25.05.2021) aus einem Risiko-Gebiet ein. Personen, die eine gültige Corona-Impfung oder ein Nachweis zur überstandenen Corona-Infektion besitzen, müssen nicht in Quarantäne.
Gleiches gilt für alle, die am Tag vor der Abreise einen Corona-Test durchgeführt haben und entsprechend ein negatives Ergebnis nachweisen können. Unabhängig der zutreffenden Option muss zudem die digitale Einreiseanmeldung vor der Rückkehr ausgefüllt und die Nachweise hochgeladen werden.
Einschränkungen in der Schweiz
Bedingt durch die aktuelle Pandemie gibt es in der Schweiz einige Besonderheiten zu beachten. So gilt in allen Verkehrsmitteln (geschlossen sowie offen) eine allgemeine Maskenpflicht. Ebenfalls an allen Haltestellen, in öffentlich zugänglichen Innenbereichen sowie beim Einkaufen ist steht eine Maske zu tragen.
Restaurants sind derzeit noch geschlossen und nur im eigenen Hotel für die jeweiligen Gäste geöffnet. Auf dem Weg zum Tisch herrscht innen wie außen eine Maskenpflicht. Die Anzahl der Personen pro Tisch ist auf vier begrenzt. Gleiches gilt für Schwimm- & Wellness-Bäder, die ebenfalls nur für Hotelgäste geöffnet sind.
Einschränkungen in Österreich
Etwas strenger sind die Auflagen in Österreich. In allen Bereichen außerhalb des privaten Umfeldes gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Ergänzt wird das Ganze durch eine Testpflicht vor dem Betreten von z. B. Geschäften und einer Registrierungspflicht unter Angabe der Kontaktdaten. Der Mindestabstand beträgt überall zwei Meter. Restaurants sowie Wellness-Einrichtungen haben unter den genannten Bedingungen geöffnet, dürfen jedoch nur bis 22 Uhr bedienen.
Alle Personen, die seit mindestens 21 Tagen eine Erstimpfung nachweisen können oder eine Corona-Infektion überstanden haben, werden in allen Bereichen von der Testpflicht befreit. Die Masken- & Registrierungspflicht gilt jedoch auch für diese Gruppen weiterhin.
Bei Fragen & Buchungswünschen
Sollten Sie weiterführende Fragen zum Alpen-Urlaub 2021 haben, stehen Ihnen unsere Experten unter 0351 / 2628092 jederzeit zur Verfügung. Bei konkreten Buchungswünschen und individuellen Angeboten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an anfrage@touristik-center.com. Ihr Hotel können Sie auch jederzeit direkt auf dieser Seite buchen.