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Unser Leitfaden zur Reiseplanung

In unserem Leitfaden helfen wir Ihnen die einzelnen Risikogebiete zu verstehen und erklären die wichtigsten Unterschiede.

Die Bundesministerien beraten jeden Freitag zusammen mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) über die aktuelle Pandemie-Lage in den verschiedenen Länder. Anhand bestimmter Grenzwerte werden die Regionen einzeln bewertet und in eine der vier Risiko-Gruppen einsortiert. Die aktuelle Übersicht der einzelnen Länder und Regionen finden Sie hier.

Nicht-Risikogebiet

Ist eine Region über einen längeren Zeitraum unter dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, so wird diese herabgesaust und als „Nicht-Risikogebiet“ deklariert.

Findet eine Reise in solche Gebiete statt, ist lediglich ein negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder ein negativer Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt) bei der Einreise nach Deutschland vorzuweisen. Impf- bzw. Genesungsnachweise sind ersatzweise ebenfalls zulässig.

Hochinzidenzgebiete

Steigt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner über 200 innerhalb von sieben Tagen, so kann ein einfaches Risikogebiet zum „Hochinzidenzgebiet“ aufgestuft werden.

Auch Urlaubsreisen in „Hochinzidenzgebiete“ sind unter Beachtung der örtlich geltenden Corona-Vorgaben weiterhin möglich. Zu beachten ist bei der Einreise nach Deutschland eine vollständig ausgefüllte digitale Einreiseanmeldung sowie ein negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder ein negativer Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt). Impf- bzw. Genesungsnachweise sind ersatzweise ebenfalls zulässig.

Auch für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten gilt eine Quarantänepflicht vom maximal 10 Tagen im Anschluss an die Reise. Liegt ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test vor, so kann diese auf nur fünf Tage verkürzt werden. Personen mit einem Impf- bzw. Genesungsnachweis können die Quarantäne auf nur einen Tag verkürzen.

Virusvariantengebiete

Tritt in einer Region eine Virusvariante bzw. Mutation von SARS-CoV-2 auf, die noch nicht im großen Maße in Deutschland verbreitet ist, so kann eine Sondereinstufung zum „Virusvariantengebiet“ erfolgen. Reisen in betroffene Regionen sind unter bestimmten Umständen möglich, jedoch ist aufgrund der nicht verkürzbaren Quarantäne davon abzuraten.

Aufgrund der besonderen Corona-Situation müssen alle Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten neben der vollständig ausgefüllten digitalen Einreiseanmeldung einen verpflichtenden negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) vorweisen. Ausnahmen für geimpfte oder genesene Personen gibt es in diesem Fall nicht!

Anders als bei den Risikogebieten gilt in diesem Fall eine Pflichtquarantäne für alle Personen (egal ob geimpft, genesen oder negativ getestet). Diese beträgt 14 Tage und kann nicht verkürzt werden.


Sollten Sie eine Urlaubsreise in den kommenden Wochen oder Monaten geplant haben, so bleiben Sie geduldig. Jede Woche kann sich die aktuelle Einstufung verändern und Regionen können wieder unkomplizierter erreichbar sein. Fragen zu Ihrer bestehenden Buchung beantworten wir jederzeit unter 0351 / 2628092.

Bild © Josue Isai Ramos Figueroa via Unsplash